1. Anmeldung:
Mit Eingang der schriftlichen Anmeldung,unter Anerkennung der Reisebedingungen wird die Buchung verbindlich. Bei minderjährigen ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
Der Anmeldende trägt auch für alle unter seinem Namen aufgeführten und angemeldeten Teilnehmer die Verantwortung der Vertragspflicht. Nach Eingang der Zahlung bist Du vollständig angemeldet.
3. Preis &Leistung:
Unsere Preise basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl,und die in der Reisebeschreibung angegebene Leistung und beziehen sich auf eine Person.
4. Rücksichtnahme &Ausschluss:
Der Veranstalter erwartet,dass jeder Reiseteilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstoßen,hat der Veranstalter das Recht,ihn ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Gleiches gilt für Reisende,die nach Abmahnung weiterhin erheblich stören und folglich ihre Teilnahme für die Mitreisenden oder den Veranstalter unzumutbar ist.
bis zum 100. Tag vor Reisebeginn:10 % des Reisepreises
vom 99. bis 50. Tag vor Reisebeginn:20 % des Reisepreises
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn:45 % des Reisepreises
vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn:55 % des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn:95% des Reisepreisesbei Reisen mit eigener Anreise:
vom 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn:20 % des Reisepreises
vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn:55 % des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn:100 % des Reisepreises
Diese Versicherung bietet jedes gängige Versicherungsbüro an,kann aber auch von uns vermittelt werden.
Sportives Radfahren ist eine Gefahrensportart,verbunden mit einer hohen Körperbelastung.
Ob die Gesundheit jedes Teilnehmers den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist,sollte jeder im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen.
Für Schäden,die der Teilnehmer sich oder anderen zufügt,ist er selbst verantwortlich. An allen Rad-Touren,sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen,mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen,beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur,wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden,nicht jedoch,wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden.Jeder Teilnehmer muß sich der vorhandenen Risiken bewußt sein,die auch durch umsichtige Betreuung des Tour-Guides nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Schäden,die dadurch entstehen,daß Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet wird oder wegen Nichtbeachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung.
9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet,bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet,seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,für Abhilfe zu sorgen,sofern diese möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft,einen Mangel anzuzeigen,so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10. Allgemeines:
Alle Preise in Euro. Wenn der Trip Witterungsbedingt nicht durchführbar ist,kann der Betrag nicht zurückerstattet werden. Alle Trips sind per Eigenanreise ( auser anderst Kennzeichnet).
Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfeldern bleibt vorbehalten. Die Fahrzeiten unserer Beförderungsmittel wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehenden Folgen und Kosten haften wir nicht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich,es sei denn,die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
13. § 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag Lücken enthalten,bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bzw. das gemeinte.
Stand:01. Januar 2010




